Beitragsrichtlinien

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Beitragsabzugsverfahren

1.         Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem von der Jahreshauptversammlung festgelegten Eurobetrag.

2.         Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

3.         Die Beiträge werden im Monat März eingezogen.

4.         Beitragsanpassungen bei Erreichen der Altersgrenze greifen erstmalig im Folgejahr.

Auf der Jahreshauptversammlung des Schützenvereines Wasbüttel am 29.01.2011 wurden folgende Mitgliedsbeiträge mit der nötigen Mehrheit beschlossen:

 

Beitragsarten:

 1.         Familienbeitrag 96,- €

Es wird ein Familienbeitrag gewährt. Ab dem 2. Vollzahler einer Familie greift die Beitragsfreiheit. Hierbei ist die Reihenfolge Eltern/Kind anzuwenden. Diese Regelung endet mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes.

 

2.         Jugendbeitrag 12,- €

Jugendbeiträge zahlen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

3.         Halber Beitrag 24,- €

Den halben Beitrag zahlen Mitglieder ab dem 18. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

 

4.         Ermäßigter Beitrag 24,- €

Ab dem 21. Lebensjahr kann Schülern, Auszubildenden, Studenten, Sozialhilfeempfängern und Rentnern eine Ermäßigung des Beitrags auf Antrag gewährt werden.

 

5.         Beitrag 48,- €

Mitglieder ab dem 21. Lebensjahr zahlen im Regelfall den nicht ermäßigten Beitrag.

 

6.         Sonderbeitrag 20,- €

Ein Sonderbeitrag wird bei einer passiven Mitgliedschaft als Zweitverein erhoben.

 

7.         Beitragsfreiheit

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung ernannt werden.

 

Über Zweifelsfälle und Anträge entscheidet der Vorstand des Schützenvereines Wasbüttel e.V. 1868.

 

Der Vorstand

 

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