Dienstgrade und Beförderungen
1. Über Beförderungen entscheidet grundsätzlich der Vorstand.
2. Der Verein kennt folgende Dienstgrade
Schütze- Jugend bis 21Jahr
Unteroffizier – alle Mitglieder ab dem 21. Lebensjahr
Feldwebel
Oberfeldwebel
Hauptfeldwebel
Leutnant
Oberleutnant
Hauptmann
Major
Oberstleutnant
Oberst
3. Befördert werden Mitglieder in erster Linie aufgrund ihrer schließsportlichen Erfolge, aktiver Mitarbeit und der Beteiligung an allen Arbeiten bzw. Veranstaltungen des Vereins. Langjährige Mitgliedschaft ist zweitrangig, sie gibt jedoch Ausschlag, treffen beide Faktoren zusammen.
4. Für Mitglieder des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes gelten folgende Dienstgrade:
1. Vorsitzender, Oberst
2. Vorsitzender, Oberstleutnant
Schatzmeister, Major
Schriftführer, Major
Schießsportleiter, Major
Jugendleiter, Hauptmann
Damenleiter, Hauptmann
Kommandeur, Major
2. Schatzmeister, Leutnant
2.Schießsportleiter, Leutnant
2. Jugendleiter, Leutnant
2. Damenleiter, Leutnant
Kassierer, Feldwebel
Fahnenträger, Feldwebel bis Leutnant
Pressewart, Feldwebel bis Leutnant
Alle geprüften SPL, Feldwebel oder Oberfeldwebel
5. Scheidet ein Mitglied aus einem dieser Gremien aus, sei es durch Rücktritt, keine Wiederwahl oder ähnlichem, so erhält es den Dienstgrad, den es vor der Mitgliedschaft in einem Gremium innehatte, es sei denn, es erhält den Dienstgrad ehrenhalber wenn als Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes
a) 3 Wahlperioden (9Jahre) oder
b) 2 Wahlperioden (6Jahre) und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Über Zweifelsfälle entscheidet der Vorstand. Beschluss am 07.09.2011 durch den Vorstand.
Anwesend: A. Mende, A. Stock, L. Harke, I. König, E. Thiemann, S. Tesch, H. Kurzbach